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LG Potsdam - Entscheidung vom 30.09.2009

52 O 67/08

Normen:
AktG § 136
AktG § 142 Abs. 1
AktG § 121 Abs. 3
AktG § 124 Abs. 4 S. 1
AktG § 124 Abs. 4 S. 2
AktG § 243 Abs. 1

Der in der Hauptversammlung der Beklagten vom 27. Juni 2008 unter TOP 6 gefaßte Beschluß: 'Der Beschluß der Hauptversammlung vom 31. August 2007 auf Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 AktG wird aufgehoben' wird [...]
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