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LG Dortmund - Entscheidung vom 06.02.2009

21 O 473/03

Normen:
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)
BGB § 823 Abs. 1
BGB a.F. § 847 Abs. 1

Fundstellen:
SP 2009, 290

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.020 Euro (in Worten: achtzehntausendzwanzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.01.2004 zu zahlen. Es wird festgestellt, [...]
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