Die Kammer konnte gemäß § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 4 Satz 1 GVG entsprechend ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Örtlich zuständig im vorliegenden Rechtsstreit um eine dauerhafte Zuweisung [...]
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