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VG Stuttgart - Entscheidung vom 28.05.2008

DB 23 K 3/07

Normen:
BDG § 10
GG Art. 33 Abs. 5
VwGO § 75

Der am XX.XX.XXXX geborene Kläger war Beamter auf Lebenszeit bei der XXX. Er ist XXX, hat volljährige Kinder und war zuletzt als XXX beim Zustellstützpunkt G. tätig. Auf die Disziplinarklage des Beklagten wurde er mit [...]
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