- abgekürzt gemäß § 540 Abs.2, 313 a ZPO - Die Berufung ist zwar zulässig. Sie hat aber in der Sache keinen Erfolg. Wie der Senat bereits in seinem Hinweisverfügung vom 6.10.2008 (Bl. 125/126 d.A.), auf die Bezug [...]
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