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OLG Koblenz - Entscheidung vom 08.04.2008

9 UF 552/07

Normen:
BGB § 1835 Abs. 1 § 1836 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 § 1908i
FGG § 50 Abs. 1, 5 § 56g Abs. 5 § 67 Abs. 3 § 67a Abs. 2 S. 2, BVormVG § eins

Fundstellen:
FamRB 2008, 367
FamRZ 2008, 1633
OLGReport-Koblenz 2008, 884

Der Verfahrenspflegerin steht gemäß §§ 50 Abs.5, 67a FGG ein Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz aus der Staatskasse zu. Die Höhe der Vergütung ist nach § 3 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und [...]
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