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LSG Thüringen - Entscheidung vom 27.08.2008

L 6 SF 36/08

Die Vergütung für das Gutachten des Erinnerungsführers vom 14. Januar 2008 wird auf 806,80 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. In dem Berufungsverfahren P. K .../. [...]
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