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LSG Thüringen - Entscheidung vom 03.11.2008

L 6 SF 48/08

Die Vergütung für das Gutachten der Erinnerungsführerin vom 16. Juni 2008 wird auf 1.347,80 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. In dem Berufungsverfahren Renate N .../. [...]
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