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FG Niedersachsen - Entscheidung vom 14.02.2008

7 KO 3/07

Normen:
FGO § 139
FGO § 155
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3
BGB § 1357

Fundstellen:
EFG 2008, 1218

Die Erinnerung ist unbegründet. Der Urkundsbeamte hat zutreffend keine Gebühren für das Vorverfahren als erstattungsfähig angesetzt. Die Auffassung der Erinnerungsführer und Kläger (im Folgenden: Kläger), bezüglich des [...]
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