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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 24.10.2007

4 K 1618/07

Normen:
RGebStV § 4 Abs. 4
BGB § 242

Fundstellen:
DÖV 2008, 829

Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Beklagten vom 01.04.2006, mit dem rückwirkend für den Zeitraum 01.12.1991 bis 31.12.1999 Rundfunkgebühren für ein Rundfunkempfangsgerät i.H.v. 430,11 EUR zuzüglich eines [...]
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