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OVG Saarland - Entscheidung vom 30.01.2007

1 R 39/06

Normen:
IntKfzVO § 4 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4
Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 (ABl. L 150, S. 41) Art. 1 Abs. 2, Art 8 Abs. 2, Abs. 4

Fundstellen:
AS RP-SL 34, 204

BESCHLUSSierung ebenso wie die Regelung in Art. 1 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG für ihn spreche. Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Unterscheidung zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis führe zu [...]
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