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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 18.12.2007

12 S 141.07

Normen:
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 146 Abs. 4
BauO Bln § 44

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen, das nach § 146 Abs. 4 VwGO den Umfang der Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht bestimmt, rechtfertigt im Ergebnis keine Änderung des erstinstanzlichen [...]
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