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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 10.09.2007

7 W 70/07

Normen:
GKG § 45 Abs. 3
GKG § 45 Abs. 4

Beide sofortigen Beschwerden haben keinen Erfolg. 1. Die ausdrücklich auch im Namen der Klägerin eingelegte sofortige Beschwerde ist unzulässig, da diese durch die behauptete zu niedrige Streitwertfestsetzung nicht [...]
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