(gemäß §§ 540 Abs. 2 , 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ) Die Berufung der Klägerin ist in jeder Hinsicht unbegründet. Sie bietet keine Veranlassung, das angefochtene Urteil abzuändern. 1. Der streitbefangene Verkehrsunfall vom [...]
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