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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 08.02.2007

2 K 2214/05

Normen:
EStG § 32 Abs. 4

Streitig ist, ob der Sohn der Klägerin S bereits im Februar 2005 sein Studium an der Universität T abgebrochen hat. Mit Schreiben vom 30. März 2005 teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass ihr Sohn ab dem 1. April [...]
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