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2 BvC 6/06
Normen: BVerfGG § 24 S. 2
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den in den Schreiben des Präsidialrats vom 3. November 2006 und des Berichterstatters vom 24. Januar 2007 genannten Gründen unzulässig. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.