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SchlHOLG - Entscheidung vom 29.08.2005

15 UF 59/05

Normen:
BGB § 1613 Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 2006, 888
MDR 2006, 269

Der Beklagte ist der Vater des Klägers. Mit dem Vergleich vom 10. August 1995 vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf verpflichtete sich der Beklagte, an den Kläger monatlichen Kindesunterhalt von 500,00 DM zu zahlen. [...]
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