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SchlHOLG - Entscheidung vom 08.06.2005

7 W 9/05

Normen:
ZPO § 93

Fundstellen:
MDR 2006, 228
OLGReport-Schleswig 2005, 526

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist begründet. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91 ZPO als unterlegene Partei zu tragen. Die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO sind nicht [...]
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