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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 26.07.2005

3 U 806/05

Normen:
BGB § 823

1. Die Klägerin stürzte am 20. Juli gegen 12.40 Uhr/12.45 Ohr in der Obstabteilung der Chamer Filiale der Beklagten. Auslöser für den Sturz waren auf dem Boden liegende Weintrauben. Die Klägerin erlitt bei diesem Sturz [...]
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