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OLG München - Entscheidung vom 08.08.2005

7 U 2143/05

Normen:
AktG § 125 Abs. 2

Fundstellen:
DB 2005, 2568

Die Berufung der Beklagten war durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung aufweist und weder die Fortbildung [...]
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