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OLG Köln - Entscheidung vom 22.09.2005

17 W 172/05

Normen:
ZPO §§ 103 ff.

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2006, 170

Die Vorlageentscheidung des Rechtspflegers kann keinen Bestand haben. Der Senat ist zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde weder berufen noch befugt. Der Rechtsbehelf des Klägers ist als sofortige Beschwerde [...]
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