Die Beschwerde ist gemäß §§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 3 Satz 2 RVG zulässig, nachdem sie - der nach § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG nötige Beschwerdewert von 200,00 EUR wird ersichtlich nicht erreicht - vom Amtsgericht wegen [...]
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