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OLG Köln - Entscheidung vom 27.04.2005

13 U 210/04

Normen:
BGB § 328 Abs.1

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2007, 18

I. Die Klägerin, die Telematicsysteme vertreibt, stand mit der Firma I. GmbH in B., die ihren Zahlungsverkehr über die Beklagte abwickelte, in Geschäftsverbindung. Mit Rücksicht auf die angespannte wirtschaftliche Lage [...]
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