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OLG Hamburg - Entscheidung vom 09.07.2005

11 W 29/05

Normen:
SpruchG § 3 § 4

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist nach §§ 12 SpruchG, 21, 22 FGG zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Sie hat auch in der Sache Erfolg. Der Umstand, dass die Klägerin nicht angegeben [...]
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