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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 10.10.2005

20 W 289/05

Normen:
FGG § 141a

Die nach §§ 141 a Abs. 2 Satz 3, 141 Abs. 3 , 29 Abs. 2 FGG zulässige weitere Beschwerde führt auch in der Sache zum Erfolg, da die Entscheidung des Landgerichts auf einer Verletzung des Rechts beruht (§§ 27 Abs. 1 FGG [...]
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