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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.06.2005

1 WF 89/05

Normen:
BGB § 1565 Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 2006, 625

Die gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde der Antragsstellerin hat auch in der Sache dem Grunde nach Erfolg. Allerdings sind von ihr nach wie vor keine ausreichenden Härtegründe im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB [...]
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