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LAG Nürnberg - Entscheidung vom 30.08.2005

6 Sa 273/05

Normen:
BGB § 315 § 611
InsO § 209

Fundstellen:
AuR 2006, 130
NZA-RR 2006, 151
ZIP 2006, 256

Die Kostenentscheidung ergeht gemäß §§ 64 Abs. 6 ArbGG , 91a ZPO . Die Kosten waren dem Antragsgegner aufzuerlegen, weil ein erledigendes Ereignis eingetreten ist und nach bisherigem Sach- und Streitstand davon [...]
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