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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.09.2005

17 Ta 528/05

Normen:
ZPO § 3
BGB § 779

Den Beschwerdeführern kann nicht darin beigetreten werden, dass der Streitwert des Vergleichs mit 53.817,21 EUR festzusetzen ist, dies unter Beachtung eines sog. Mehrvergleichs mit einem Wert von insgesamt 32.861,97 [...]
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