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FG Nürnberg - Entscheidung vom 21.09.2005

V 333/03

Normen:
EigZulG § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4

Streitig ist, ob den Klägern für das Anwesen G-Str. in N ab dem Jahr 1998 eine Eigenheimzulage zusteht. Am 10.11.2000 stellten die Kläger einen Antrag auf Eigenheimzulage für das 257 qm große Haus G-Str. in N. Eine der [...]
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