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AG Nürnberg - Entscheidung vom 31.05.2005

34 C 9572/04

Normen:
BRAGO § 84 Abs. 2 Nr. 1
RVG § 17 Nr. 10
RVG-VV Nr. 4141
StPO § 170 Abs. 2

Fundstellen:
RVG-Letter 2005, 36
zfs 2006, 345

Von der Abfassung des Tatbestands wird abgesehen. Die zulässige Klage ist bezüglich des Hilfsantrages auch begründet. Die Parteien streiten darüber, ob nur eine Gebühr nach § 84 Abs. l BRAGO oder eine solche nach § 84 [...]
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