Nachdem die Hauptbeteiligten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren durch den Berichterstatter (§§ 125 Abs. 1 , 87a Abs. 1 und 3 VwGO ) entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO , § 269 [...]
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