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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 24.05.2004

1 A 1215/03

Normen:
EUrlV § 8 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
NVwZ-RR 2004, 870
NWvZ-RR 2004, 870

Es kann offen bleiben, ob die vom Kläger im Rahmen einer Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 2 EUrlV als von grundsätzlicher Bedeutung erachtete Frage, 'ob die Teilnahme an einem Betriebsausflug Erholungsurlaub oder Freizeit [...]
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