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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.12.2004

13 B 2314/04

Normen:
BAO § 8 Abs. 1 Nr. 2
BAO § 8 Abs. 1 Nr. 3
VwGO § 80 Abs. 5

Fundstellen:
NVwZ-RR 2005, 470

Die im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO gebotene Abwägung zwischen dem Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont [...]
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