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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.05.2004

15 B 748/04

Normen:
VwGO § 80 Abs. 4

Fundstellen:
NVwZ-RR 2004, 725

Zu Unrecht meint der Antragsteller, die aufschiebende Wirkung komme den Rechtsbehelfen deshalb zu, weil der Antragsgegner selbst die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO verfügt habe. Richtig ist zwar, [...]
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