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OVG Hamburg - Entscheidung vom 27.04.2004

2 Bs 108/04

Normen:
BauNVO (1990) § 3 Abs. 2
BauNVO (1990) § 3 Abs. 4

Fundstellen:
NVwZ-RR 2005, 396

Die Beschwerde der Antragstellerinnen hat keinen Erfolg. Aufgrund der mit der Beschwerde gemäß § 146 Abs. 4 VwGO dargelegten Gründe besteht keine Veranlassung, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über deren Antrag [...]
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