Das Landgericht verurteilte die Beklagte gemäß Urteil vom 6.8.2003 (Az. 2-22 O 365/02) unter Abweisung der Klage im übrigen, an die Klägerin 296.549,29 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 18.1.2003 zu [...]
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