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LAG Chemnitz - Entscheidung vom 07.05.2004

2 Sa 878/03

Normen:
KSchG § 1 Abs. 2
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 4
KSchG § 15 Abs. 3
BGB § 626
BGB § 162 Abs. 1
BGB § 162 Abs. 2

I. Die zulässige Berufung ist im Wesentlichen unbegründet. Denn die mit sämtlichen Anträgen ihrerseits zulässige Klage ist im Wesentlichen begründet. Beide streitgegenständlichen Kündigungen sind rechtsunwirksam. [...]
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