Der Verurteilte verbüßt zur Zeit eine Gesamtfreiheitsstrafe von 'zwölf Monaten' (richtig wäre: einem Jahr, § 39 StGB ) aus dem Urteil des Schöffengerichts Tiergarten in Berlin vom 21. August 2002 (29 VRs 80 Js 786/02) [...]
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