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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 02.09.2004

4 K 2030/04

Normen:
EStG § 35a Abs. 2

Fundstellen:
DStRE 2004, 1341
EFG 2004, 1769

Das FG bestätigt damit die Verwaltungsauffassung, wonach von der Steuerermäßigungsvorschrift des § 35 a Abs. 2 EStG handwerkliche Tätigkeiten nur in Form von Schönheitsreparaturen (z.B. Malerarbeiten) oder kleineren [...]
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