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FG München - Entscheidung vom 10.03.2004

4 K 4206/03

Normen:
KraftStG § 8 Nr. 2
KraftStG § 8 Nr. 2

Streitig ist, ob das Fahrzeug des Klägers das zulässige Gesamtgewicht von 2.800 kg überschreitet (§ 8 Kraftfahrzeugsteuergesetz ( KraftStG ). I. Auf den Kläger wurde am 03.04.2003 das Fahrzeug mit dem amtlichen [...]
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