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FG München - Entscheidung vom 22.01.2004

5 K 3593/01

Normen:
AO (1977) § 237 Abs. 3 § 234 Abs. 2 § 233a Abs. 2 § 227 § 5 § 361
FGO § 102

Streitig ist, ob Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1987, 1988 und 1990 herabzusetzen sind, weil ihre Festsetzung unbillig im Sinne der §§ 237 , 234 Abs. 2 Abgabenordnung ( AO ) ist. I. Die Kläger erzielten in den [...]
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