Die Klage ist begründet. Der Senat ist der Auffassung, dass der Grundbesitzwert im Streitfall nicht auf der Grundlage des Abschnitts R 160 Abs. 2 Satz 7 ErbStR zu ermitteln ist, weil die Kläger einen abweichenden [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!