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BVerwG - Entscheidung vom 31.03.2004

6 C 11.03

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1
TKG § 35 Abs. 2 §§ 36 37
Netzzugangsverordnung § 9 Abs. 5
ONP-Rahmenrichtlinie Art. 3 Abs. 2
Zusammenschaltungsrichtlinie Art. 3 Abs. 2 Art. 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 2

Fundstellen:
BVerwGE 120, 263
CR 2004, 586
DVBl 2004, 1168
K&R 2004, 500
MMR 2004, 564
NVwZ 2004, 1365
ZUM-RD 2004, 426

I. Die Klägerin und die Beigeladene betreiben jeweils Telekommunikationsnetze. Zwischen ihnen bestand ein Vertrag über die Zusammenschaltung dieser Netze, der von der Klägerin gekündigt wurde. Die zwischen der Klägerin [...]
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