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BFH - Entscheidung vom 07.05.2004

IV B 221/02

Normen:
AO § 162

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1367

Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet. Der Senat sieht von einer Darstellung des Tatbestands gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) ab. 1. Es kann dahinstehen, ob der Beklagte und [...]
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