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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 28.08.2003

4 U 1635/03

Normen:
GG Art. 34
BGB § 839 Abs. 1
BayStrWG Art. 51 Abs. 1
BayStrWG Art. 72

Fundstellen:
NJW-RR 2004, 103
NZV 2004, 641
VersR 2005, 1747

I. Die Parteien streiten um die Streupflicht der Beklagten an einer innerstädtischen Kreuzung. Dort mündet die Z Straße, eine Einbahnstraße mit zwei markierten Parallel-Fahrspuren, in die N Straße, einen Teil der [...]
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