I. Das Amtsgericht Gütersloh hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Begehung einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 37 Abs. 2 , 49 StVO , § 24 StVG zu einer Geldbuße von 125,00 Euro verurteilt. Dazu hat das Amtsgericht [...]
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