I. Gegen den Betroffenen hat das Amtsgericht Gütersloh mit Urteil vom 14. August 2003 wegen fahrlässiger Begehung einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 37 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG eine Geldbuße von 125,- EURO und zugleich [...]
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