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BAG - Entscheidung vom 22.05.2003

2 AZR 326/02

Normen:
KSchG § 1 Abs. 2

Fundstellen:
AuA 2004, 51
NZA 2004, 343

Die Klägerin macht die Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung geltend. Sie ist Erzieherin von Beruf. Sie war zunächst in einer Kindereinrichtung in Glashütte beschäftigt und trat 1992 in die Dienste der [...]
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