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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 29.10.2002

3 U 1575/02

Normen:
BGB § 252 § 252 S. 2
ZPO § 287 § 92 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 § 713 § 542 Abs. 2

Fundstellen:
OLGReport-Nürnberg 2003, 254

Die am 26. Februar 1977 geborene Klägerin wurde am 19. Juni 1994 als angeschnallte Pkw-Beifahrerin bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Die Einstandspflicht der Beklagten für die Unfallfolgen ist unstreitig. [...]
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