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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 27.09.2002

3A W 73/02

Normen:
ZPO § 104 Abs. 3 § 567 Abs. 2
RPflG § 11

Fundstellen:
AGS 2003, 361
OLGReport-Karlsruhe 2003, 152

Zur Entscheidung über das Rechtsmittel der Beklagten ist nicht das Beschwerdegericht zuständig, sondern der Richter erster Instanz nach § 11 Abs. 2 S. 3 und 4 RPflG . 1. Nach der Teilabhilfe durch die Rechtspflegerin [...]
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